Zuständigkeiten und Aufgabengebiete
Mit Inkrafttreten des neues Polizeigesetzes am 1. Januar 2007 konzentriert sich die Kantonspolizei auf ihre Kernaufgaben (Kriminalitätsbekämpfung und verkehrspolizeiliche Aufgaben ausserorts und auf Autobahnen) und die Gemeinden wurden verpflichtet, die kommunalen Aufgaben des Polizeigesetzes selbst an die Hand zu nehmen.
Die Aufgaben und die Zusammenarbeit der Kantons- und Regionalpolizei werden im Polizeigesetz Kanton Aargau und im Polizeidekret Kanton Aargau geregelt.
Zu den Hauptaufgaben der Regionalpolizei gehören die Sicherheitspolizei, die Verkehrspolizei und die Verwaltungspolizei.
Zu den zusätzlichen Aufgaben gehören die Geschwindigkeitsüberwachung, die Jugendsachbearbeitung und die Verkehrsinstruktion.
Sicherheitspolizei
- Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung
- Interventionen bei häuslicher Gewalt
- Lokale polizeiliche Anlaufstelle
- Gewährung eines 24-Stunden-Pikettdienstes
- 30 Prozent Polizeipräsenz als Richtziel
- Unterstützung kommunaler Amtsstellen
- Vollzug des kommunalen Polizeireglements
Verkehrspolizei
- Kontrolle des fahrenden Verkehrs inklusive Geschwindigkeitskontrollen innerorts
- Kontrolle des ruhenden Verkehrs, Parkplätze, nächtliches Dauerparkieren
- Bearbeitung von Verkehrsanordnungen, Signalisationen et cetera auf Gemeindestrassen
- Einzug von Kontrollschildern und Fahrzeugausweisen zuhanden des Strassenverkehrsamtes
Verwaltungspolizei
- Unterstützung der Gemeinden beim Vollzug diverser Nebengesetze (Gastgewerberecht, Tierhaltung, Abfallbeseitigung, Umweltschutzgesetz et cetera)
- Erledigung von Rechtshilfeersuchen
- Zustellung von Verfügungen und Urkunden
- Zuführung von Personen an das Betreibungsamt
- Haus- und Mietausweisungen
- Bearbeitung von Fahrrad- und Mofadiebstählen
- Einsammeln und Verwertung herrenloser Fahrräder und Mofas
- Diverse gemeindespezifische Aufgaben
Geschwindigkeitsüberwachung
Durch die Regionalpolizei wird innerorts regelmässig die Geschwindigkeit gemessen und fehlbare Lenker werden gebüsst oder zur Anzeige gebracht. Schwerpunkte werden bei Schulen und Kindergärten, bei Fussgängerquerungen oder im Bereich von Verzweigungen mit hohem Unfallrisiko gesetzt.
Bei der Regionalpolizei unteres Fricktal sind zur Zeit folgende Messgeräte im Einsatz:
- Ein mobiles Gerät, welches mittels Radar die Geschwindigkeit misst.
- Eine semistationäre Anlage, welche ebenfalls mittels Radar das Tempo der verschiedenen Fahrzeuge ermittelt.
Verkehrsinstruktion in Kindergarten und Primarschule
- Vom Kindergarten bis zur Primarschule werden die Kinder regelmässig von einem Verkehrs-Instruktor der Regionalpolizei besucht. Dieser Besuch wird meist mit grosser Freude erwartet, bedeutet er doch eine Abwechslung vom Schulalltag und nicht selten einen Tag im Freien.
- Oberstes Ziel der Verkehrsinstruktion ist es, Unfälle zu vermeiden.
- Den Abschluss der Verkehrsinstruktion bildet die theoretische und praktische Veloprüfung in der 4. Klasse der Primarschule.
weitere Informationen zum Verkehrsunterricht und der Veloprüfung