Kopfzeile

Inhalt

Hunde an der Leine

  • media
1. April 2017
Die Leinenpflicht ist in der "Jagdverordnung des Kantons Aargau AJSV" in § 21 Abs. 1 und 2 geregelt:

"Hunde sind im Wald und Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden."

Zugehöriges

Zuständiges Amt
Polizei

Zugehörige Objekte

Name
Broschuere-Hund.pdf Download 0 Broschuere-Hund.pdf