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Leinenpflicht

10.07.2026

im Bezirk Rheinfelden und in der Gemeinde Münchwilen

Damit sich Menschen und Tiere im öffentlichen Raum sicher begegnen können, gelten im Bezirk Rheinfelden und in der Gemeinde Münchwilen klare Vorschriften für das Halten und Führen von Hunden.
Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufen. Zudem gilt Leinenpflicht auf verkehrsreichen Strassen, Rad- und Gehwegen, Plätzen, Friedhöfen sowie auf öffentlichen Spiel-, Sport-, Schul- und Parkanlagen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt wesentlich zur Sicherheit und zum respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.


Verstösse gegen die geltenden Bestimmungen können mit einer Ordnungsbusse von CHF 50.– bis CHF 100.– oder – je nach Sachverhalt – mit einer Anzeige geahndet werden.

Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme und ihren verantwortungsvollen Umgang mit ihren Vierbeinern.

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