Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet
27.07.2026
Der Gemeinderat verfügt ab sofort ein umfassendes Feuerwerksverbot.
Die anhaltende Trockenheit und Hitze haben zu einer ausgedehnten Austrocknung des Bodens sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten geführt. Die aktuelle Wetterlage sowie -prognose führen zu einem erhöhten Risiko von Wald- und Flurbränden.
Zum Schutz von Bevölkerung, Einsatzkräften und Natur der Stadt Rheinfelden hat der Gemeinderat heute ein umfassendes Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet verfügt. Das Verbot umfasst sämtliche Arten von Feuerwerken, einschliesslich Klein- und Grossfeuerwerk sowie pyrotechnische Gegenstände wie Vulkane, Böller und ähnliche Artikel.
Gegen die Verfügung des Gemeinderates kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von
30 Tagen seit der Publikation beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemäss § 46 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 4. Dezember 2007 wird der Verfügung bei einer allfälligen Einsprache die aufschiebende Wirkung entzogen.

