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Bäume und Sträucher


Jeweils im Frühling / Sommer werden Hausbesitzer und Liegenschaftsverwalter mittels Zeitungsinserat aufgefordert, die Pflanzen auf ihrem Grundstück, falls nötig, zurück zu schneiden.

Bäume, Sträucher, Hecken oder andere Pflanzen dürfen nicht zu weit in die Fahrbahn ragen, die Sicht auf Lichtsignalanlagen einschränken, aber auch keine Signale verdecken.

Durch die Regionalpolizei wird mehrmals jährlich überprüft, ob Bäume und Sträucher den geltenden Vorschriften entsprechen, siehe Merkblatt.

Signal durch Gebüsch verdeckt