Kopfzeile

Inhalt

  • media
Gesetzliche Grundlagen


Gesetzesbücher
Mit Inkrafttreten des neues Polizeigesetztes am 01. Januar 2007 konzentriert sich die Kantonspolizei auf ihre Kernaufgaben (Kriminalitätsbekämpfung und verkehrspolizeiliche Aufgaben ausserorts und auf Autobahnen) und die Gemeinden wurden verpflichtet, die kommunalen Aufgaben des Polizeigesetzes selbst an die Hand zu nehmen, oder bei der Kantonspolizei «einzukaufen».

Die Aufgaben und die Zusammenarbeit der Kantons- und Regionalpolizei wird im Polizeigesetz und im Polizeidekret geregelt.